25 Aug, 2021

Corona - 3G Regeln ab 23.08.2021

  • 3G-Regel:
    Ab Montag, 23.08.2021 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesverordnung, die eine Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler sowie Zuschauerinnen und Zuschauer ab 8 Jahren in Sporthallen vorsieht. Gültig sind Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden). Alternativ kann eine vollständige Impfung (die letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage her sein) oder Genesung (ärztliche Bescheinigung über eine überwundene Corona-Infektion oder einen positiven PCR-Testnachweis, der mindestens 14 Tage und maximal 6 Monate alt ist) nachgewiesen werden. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden.
    Bitte zeigt der Trainerin oder dem Trainer daher vor jeder Einheit einen der Nachweise (vollständige Impfung, Genesung, Schulbescheinigung, negatives Testergebnis) vor, um am Training teilnehmen zu können. Das Nachweisdokument verbleibt immer bei der Sportlerin bzw. dem Sportler.